Die nicht unerhebliche Zahl von „lizensierten“ Läden, „angemeldeten“ Cannabisplantagen und die erstaunlich große Zahl von Teilnehmern an Cannabisdemonstrationen zeigt, dass es in Deutschland bereits einen nicht unbeträchtlichen illegalen Markt für diese Droge gibt.
Der jetzt legale Zugang zur Droge wird zur erheblichen Ausweitung der Zahl von Konsumenten führen. Hinzu kommen die rückwirkend „freigesprochenen“, schon verurteilten Menschen, die illegal Cannabis vertrieben, erworben und genutzt haben.
Letztendlich wird die organisierte Kriminalität sich nicht mit einer Verdrängung vom „Markt“ durch die Legalisierung abfinden, sondern wird die Chancen der Unkontrollierbarkeit der Herkunft des genossenen Rauschgiftes zur Absatzerweiterung ihrer Produkte nutzen.
Es kommt zu einer Mehrbelastung der übergroßen Zahl der Menschen in Deutschland durch die Folgen eines gesellschaftlich und medizinisch nicht erforderlichen Gesetzes.
Die Zahl der Befürworter im deutschen Bundestag repräsentierte nicht eine prozentual entsprechende Zahl der Bevölkerung. Der medizinische Einsatz von Cannabis war geregelt.
Es kommt zu einer fünffachen Mehrbelastung:
- Kosten für Aufklärungskampagnen
- Kosten für medizinische Betreuung der Rauschgiftsüchtigen
- Kosten für im Gesetz vorgesehenen Kontrollen
- Kosten für polizeilichen Mehraufwand
- Kosten für die rückwirkende Amnestie.
Am Arbeitsmarkt selbst entstehen Kosten insbesondere für Kontrollen, für nicht erfüllte Arbeitsziele und für unter Cannabiseinfluss verursachte Unfälle.
Die Deutsche Gesellschaftliche Unfallversicherung hat nachdrücklich darauf hingewiesen, dass Unfälle unter Cannabiseinfluss, wie unter Einfluss anderer berauschender Substanzen, nicht als Arbeitsunfälle anerkannt werden.
Der rechtliche Rahmen dafür ist die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“, nach der sich Beschäftigte durch den Konsum von Alkohol, Drogen und anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen dürfen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können (§ 15 Abs.2).
Auch die Arbeitnehmer sind in der Pflicht: Sie dürfen Personen, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, nicht beschäftigen (§7 Abs.2).
Der Sozialverband Deutschland-SoVD in Mecklenburg–Vorpommern hat in der Vergangenheit Politikerinnen und Politiker aufgefordert, sich aus gesellschaftlichen, ethischen, medizinischen und sicherheitspolitischen Gründen gegen die Cannabislegalisierung auszusprechen. Auch die aus Mecklenburg stammende sozialpolitische Sprecherin einer Oppositionspartei im Bundestag hat sich gleichermaßen geäußert.
Wir unterstützen ausdrücklich die Ankündigung dieser Partei, im Falle einer Regierungsübernahme, das Gesetz rückabzuwickeln.
Dr. med. Helmhold Seidlein
SoVD Landesvorsitzender Mecklenburg-Vorpommern