Die bisherigen Maßnahmen zielten vor allem darauf ab, die wirtschaftlichen Folgen des coronabedingten Lockdowns abzufedern. Mit zunehmenden Lockerungen geht es jetzt darum, den Konsum anzuregen und die Wirtschaft zu stärken. Anders als nach der Finanzkrise ist diesmal der Wille erkennbar, nicht einzelne Branchen zu subventionieren, sondern durch Hilfen für die Bürgerinnen und Bürgern, die Nachfrage insgesamt zu steigern. Das Paket hat ein Volumen von circa 130 Milliarden, die fast komplett der Bund übernimmt. Das Budget entspricht etwa einem Drittel des aktuellen Bundeshaushalts.
Senkung der Mehrwertsteuer
Von Juli bis Jahresende werden die Mehrwertsteuersätze von aktuell 19 und 7 auf 16 und 5 Prozent gesenkt. Das ist eine Erleichterung für Menschen mit niedrigem Einkommen, die einen Großteil ihres verfügbaren Geldes für Konsum und Waren des täglichen Bedarfs ausgeben. Damit diese Regelung die Verbraucher*innen tatsächlich entlastet, müssen die Händler die Steuersenkung aber auch die Kund*innen weitergeben und nicht lediglich die eigene Gewinnspanne erhöhen.
300 Euro Familienbonus
Familien gehören zweifelsohne zu den Gruppen, die am meisten unter den Schließungen und Einschränkungen gelitten haben. Für sie gibt es jetzt eine einmalige Sonderzahlung von 300 Euro pro Kind. Dieser Bonus wird mit dem Kinderfreibetrag bei der Steuererklärung verrechnet. Hartz-IV-Bezieher*innen erhalten den Zuschlag zusätzlich zur Grundsicherung ausgezahlt.
Für Alleinerziehende gilt zudem für die Jahre 2020 und 2021 ein erhöhter Entlastungsbeitrag von 4.000 statt aktuell 1.908 Euro. Weiteres Geld möchte der Bund in den Ausbau von Kitas und Ganztagsschulen stecken.
Der SoVD kritisiert, dass es keine gesonderte Unterstützung für Menschen in der Grundsicherung gibt. Für sie war und ist die Coronapandemie eine besondere finanzielle Herausforderung. Gemeinsam mit anderen Organisationen macht sich der SoVD im Bündnis „100 Euro mehr“ stark.
Deckelung der Stromkosten
In unschöner Regelmäßigkeit sorgt die 2003 eingeführte EEG-Umlage für steigende Stromkosten, die besonders Verbraucher*innen mit geringem Haushaltseinkommen belasten. Durch den Einsatz von Bundesmitteln soll der Anstieg in den nächsten Jahren statt der anvisierten 8 Cent pro Kilowattstunde auf 6 beziehungsweise 6,5 Cent begrenzt werden. 11 Milliarden Euro wendet der Bund dafür auf.
„Sozialgarantie“ für Beiträge
Durch die steigende Zahl von Arbeitslosen und Beschäftigten in Kurzarbeit geraten die Sozialversicherungen unter Druck. Wenn weniger Menschen in die gesetzliche Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und andere Kassen einzahlen, müssten die Beiträge steigen, um die Finanzen stabil zu halten. Die Regierungsparteien haben vereinbart, dass die Versicherungsbeiträge für Beschäftigte auf insgesamt nicht mehr als 40 Prozent steigen sollen. Den Finanzbedarf der Sozialversicherungen will der Bund direkt decken und rechnet dabei allein für das Jahr 2020 mit Kosten von 5,3 Milliarden Euro.
Entlastung der Kommunen
Für Kommunen, die aufgrund von Altschulden finanziell kaum mehr handlungsfähig sind, ist die Coronakrise besonders schwierig zu stemmen. Statt der von der SPD präferierten Übernahme dieser Schulden durch Bund und Länder, wurde eine andere Regelung gefunden. Künftig übernimmt der Bund drei Viertel statt wie bisher die Hälfte der Wohnkosten von Bezieher*innen von Grundsicherung. Im Gegensatz zu anderen Neuerungen ist diese zeitlich nicht beschränkt, sondern eine dauerhafte Reform.
Was ist sonst noch wichtig?
Anders als von der Autolobby und den Ministerpräsidenten der fahrzeugproduzierenden Bundesländer verlangt, gibt es keine generellen Anreize zum Kauf eines neuen Autos. Die „Abwrackprämie“ erlebt also kein Comeback. Stattdessen werden die Zuschüsse zum Kauf eines Elektroautos von bisher 3000 auf 6000 Euro erhöht. Durch die beschlossene Senkung der Mehrwertsteuer dürften Fahrzeuge aber auch so günstiger werden.
Weiteres Geld gibt es für die Erforschung von Wasserstofftechnologie als Antriebstechnik und für den Ausbau der Infrastruktur für E-Mobilität.
Der Solidaritätszuschlag wird nicht komplett abgeschafft. Es bleibt bei der ursprünglichen Regelung, wonach der „Soli“ im nächsten Jahr für 90 Prozent der Steuerzahler*innen wegfällt. Lediglich Großverdiener müssen ihn dann noch zahlen. Die Union hatte sich dafür eingesetzt, die Steuer früher und für alle zu streichen.